Letzte Aktualisierung am 22. April 2026
[cg_add-class=heading-style-h4]In aller Kürze
- Die EU-Kommission hat den Vorschlag zur Green Claims Directive im Juni 2025 offiziell zurückgezogen. Das Gesetzgebungsverfahren wird nicht fortgesetzt.
- Die Empowering Consumers Directive (EmpCo, Richtlinie 2024/825) ist seit März 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Die Vorschriften gelten ab dem 27. September 2026.
- EmpCo verbietet pauschale Umweltversprechen ohne belegbare ESG-Daten und schafft klare Regeln gegen Greenwashing.
- Marketing und Kommunikation müssen künftig basierend auf belastbaren ESG-Daten nachweisbare Aussagen treffen.
- Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes im jeweiligen Mitgliedstaat.
- Mit 51s Collaborative Proof Platform arbeiten Nachhaltigkeits-, Rechts- und Marketingteams effizient zusammen und vermeiden Compliance-Risiken.
Was ist mit der Green Claims Directive passiert?
Die Green Claims Directive sollte Unternehmen dazu verpflichten, Umweltversprechen durch anerkannte Methoden, Drittprüfung und standardisierte Belege wissenschaftlich abzusichern. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig produziert“ hätten nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie mit konkreten, überprüfbaren ESG-Daten hinterlegt sind.
Am 20. Juni 2025 gab die EU-Kommission offiziell bekannt, den Vorschlag zurückzuziehen. Die größte Fraktion im Europäischen Parlament, die Europäische Volkspartei (EVP), hatte zuvor die Rücknahme gefordert. Begründung: Die Anforderungen seien „übermäßig komplex, bürokratisch belastend und kostspielig“ für Unternehmen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hatten Bedenken gegen die verpflichtende Drittprüfung geäußert.
Die Green Claims Directive wird nicht verabschiedet. Doch die Pflicht zur belegbaren Nachhaltigkeitskommunikation bleibt bestehen, und zwar durch die Empowering Consumers Directive (EmpCo).
Was regelt die Empowering Consumers Directive (EmpCo)?
Im Gegensatz zur Green Claims Directive ist EmpCo (offiziell Richtlinie (EU) 2024/825) bereits beschlossen und seit dem 26. März 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Die Vorschriften gelten ab dem 27. September 2026.
Die zentralen Vorgaben:
- Verbot unspezifischer Umweltversprechen: Begriffe wie "grün", "umweltfreundlich", "klimaneutral" oder &ܴdz;䰿₂-dzԲ&ܴdz; dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit Daten belegt sind.
- Verbot selbst erstellter Nachhaltigkeitslabel: Unternehmen dürfen keine eigenen Siegel oder Symbole ohne objektive Prüfkriterien entwickeln, die Nachhaltigkeit suggerieren.
- Transparenzpflichten: Kund:innen müssen nachvollziehen können, wie sich ein Umweltversprechen zusammensetzt.
- Durchsetzung: Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes im jeweiligen Mitgliedstaat. Die Durchsetzung erfolgt über die bestehenden nationalen Verbraucherschutzstrukturen.
Kurz gesagt: Marketing und Kommunikation müssen jede Umweltaussage mit dokumentierten, auditierbaren Daten belegen können.
Wo stehen die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung?
Die Umsetzungsfrist vom 27. März 2026 ist abgelaufen. Einige Mitgliedstaaten haben EmpCo bereits in nationales Recht überführt, andere befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Unabhängig vom nationalen Umsetzungsstand gilt: Ab dem 27. September 2026 sind die Vorschriften verbindlich. Unternehmen, die in mehreren EU-Märkten tätig sind, sollten sich auf die jeweils strengste nationale Auslegung vorbereiten.
Hinweis: Um zu prüfen, welche Mitgliedstaaten die Umsetzung bereits abgeschlossen haben, nutzen sie den aktuellen zur Richtlinie 2024/825.
Warum ESG-Daten jetzt zur Voraussetzung für Marketing werden
Für Nachhaltigkeitsteams verändert sich damit das Aufgabenprofil. Die ESG-Abteilung kann sich nicht länger als reines Reporting-Team verstehen. Ihre Daten bilden die Grundlage für strategisches Marketing, Produktkommunikation und externe Glaubwürdigkeit.
Diese Entwicklung betrifft vor allem Unternehmen, die aktiv mit ihrer Nachhaltigkeitsleistung werben – etwa in folgenden Bereichen:
- Unternehmens-Website
- Verpackungsdesign
- Nachhaltigkeitsberichte
- Ausschreibungen (z. B. mit EcoVadis oder CDP)
- Employer Branding
- PR- und Medienarbeit
Überall dort, wo eine Aussage über Umweltwirkungen steht, müssen strukturierte ESG-Daten dahinter liegen: Quellen, Kennzahlen, Methodik und zeitliche Gültigkeit. Die Zeit pauschaler Nachhaltigkeitsbotschaften ist vorbei.
Die eigentliche Herausforderung: ESG-Teams dürfen nicht zum Flaschenhals werden
Die Realität sieht oft anders aus. Nachhaltigkeitsteams sind bereits ausgelastet mit:
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen wie z.B. Wasserziele oder Dekarbonisierung
- CSRD-Berichterstattung und ESRS-Offenlegungen
- Lieferkettensorgfaltspflichten
- Kundenfragebögen inkl. EcoVadis und CDP
Zusätzlich jede Marketingaussage, Pressemitteilung und Produktkennzeichnung zu prüfen, ist unrealistisch. Was Unternehmen brauchen, ist kein zusätzliches Personal, sondern ein System, das geprüfte ESG-Daten für alle Teams zugänglich macht.
So machen Sie ESG-Daten zum Nachweis, den jedes Team nutzen kann
Eine Collaborative Proof Platform wie 51 schließt die Lücke zwischen dem Erfassen von ESG-Daten und deren Nutzbarkeit im gesamten Unternehmen.
Die wichtigsten Vorteile:
1. Eine Proof Library für alle ESG-Daten
- Alle Daten, wie z.B. Nachweise, Dokumente, Emissionskennzahlen und Maßnahmenberichte an einem Ort.
- Jeder ESG-relevante Claim ist mit Belegen verknüpfbar.
2. Reibungslose Zusammenarbeit mit anderen Teams
- Marketing, Legal und Produktentwicklung können gezielt auf geprüfte ESG-Daten zugreifen.
- Rollenspezifischer Zugriff erleichtert die Zusammenarbeit ohne Datenschutzrisiken.
3. Schnellere ESG-Berichterstattung und Bewertungen
- Die strukturierte Datenbasis erleichtert auch die Bearbeitung von ESG-Ratings wie EcoVadis oder CDP.
- Doppelte Arbeit wird vermieden.
4. Belegbare Kommunikation mit Substanz
- Jede Nachhaltigkeitsaussage führt zurück auf konkrete, überprüfbare Belege. Genau das verlangt EmpCo, und genau das schützt Ihr Unternehmen vor Greenwashing-Vorwürfen.
Häufige Greenwashing-Fehler, die EmpCo sanktioniert
Ab September 2026 werden folgende Aussagen zum Compliance-Risiko:
- „Klimaneutral“ ohne Methodik: Kompensation allein macht ein Produkt nicht klimaneutral. EmpCo verlangt transparente Berechnungsmethoden und nachweisbare Reduktionspfade.
- „Nachhaltige Verpackung“ ohne Lebenszyklusdaten: Aussagen zur Verpackungsnachhaltigkeit müssen auf konkreten Lebenszyklusanalysen basieren, nicht auf Annahmen.
- Selbst erstellte Öko-Label: Jedes Nachhaltigkeitssiegel, das nicht auf einem Zertifizierungssystem Dritter oder einer öffentlichen Stelle basiert, ist künftig verboten.
- „Wir setzen uns für Nachhaltigkeit ein“ ohne Plan: Zukunftsgerichtete Aussagen müssen durch konkrete, zeitgebundene Ziele und unabhängig überprüfbare Fortschrittsberichte gestützt sein.
All diese Fehler werden ab EmpCo-Geltung durchsetzbar. Die Lösung ist nicht, weniger über Nachhaltigkeit zu kommunizieren, sondern jede Aussage auf dokumentierte, auditierbare Belege zu stützen.

Fazit: Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation beginnt mit strukturiertem Proof
Die Green Claims Directive ist vom Tisch. EmpCo ist da. Ab dem 27. September 2026 muss jede Umweltaussage gegenüber EU-Verbraucher:innen mit überprüfbaren Daten belegt sein.
Der Schlüssel liegt in der richtigen Infrastruktur:
- ESG-Daten strukturiert erfassen
- Kollaboration ermöglichen
- Belege jederzeit verfügbar machen
51s Collaborative Proof Platform schafft genau diese Grundlage. Wir helfen Unternehmen, verstreute ESG-Daten in organisierten, überprüfbaren Nachweis zu verwandeln, effizient, kollaborativ und EmpCo-konform.
Schluss mit Chaos. Einfach nachweisen.
Ihr nächster Kundenfragebogen, Rating oder Audit muss kein "Feuerwehreinsatz" mehr sein. Setzen Sie auf 51´s Collaborative Proof Platform.

Häufig gestellte Fragen
Die Green Claims Directive war ein Gesetzesvorschlag, der eine verpflichtende Drittprüfung von Umweltaussagen und standardisierte Nachhaltigkeitslabel vorsah. Die EU-Kommission hat den Vorschlag im Juni 2025 zurückgezogen, nachdem Kritik an der übermäßigen Belastung für Unternehmen laut wurde. Die Empowering Consumers Directive (EmpCo, Richtlinie 2024/825) ist die Regulierung, die vorangeschritten ist. Sie ist seit März 2024 in Kraft, muss bis zum 27. März 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und gilt ab dem 27. September 2026. EmpCo verbietet pauschale Umweltversprechen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, sofern sie nicht mit Daten belegt sind, und untersagt selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel. Beide zielten auf die Verhinderung von Greenwashing ab, doch nur EmpCo ist verbindliches Recht.
Für regelkonforme Nachhaltigkeitskommunikation gemäß EmpCo benötigen Unternehmen strukturierte ESG-Daten wie CO₂-Bilanzen, Lebenszyklusanalysen, Angaben zu Energie- und Ressourcenverbrauch, Lieferkettendokumentation sowie Nachweise zu Zertifizierungen und Maßnahmen. Diese Daten müssen aktuell, nachvollziehbar und auditierbar sein. Aussagen wie „klimaneutral produziert“ oder „nachhaltige Lieferkette“ erfordern konkrete Belege. Eine Collaborative Proof Platform hilft, diese Daten zentral zu erfassen und für Marketing, Reporting und Audits verfügbar zu machen.
Eine ESG-Software wie 51s Collaborative Proof Platform zentralisiert, validiert und dokumentiert alle relevanten ESG-Daten an einem Ort. Sie schafft Transparenz über Teams hinweg, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Nachhaltigkeitsmanagement, Legal und Marketing. Jede Umweltaussage ist direkt mit geprüften Belegen verknüpft. Das minimiert das Greenwashing-Risiko und beschleunigt gleichzeitig ESG-Bewertungen wie EcoVadis oder CDP.
EmpCo (Richtlinie 2024/825) gilt ab dem 27. September 2026. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen, die nach dem Geltungsbeginn unsubstantiierte Umweltaussagen treffen, drohen Durchsetzungsmaßnahmen durch die nationalen Verbraucherschutzbehörden. Die Geldbußen können bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes im jeweiligen Mitgliedstaat betragen.
EmpCo reguliert direkt die Umweltaussagen im Business-to-Consumer-Bereich (B2C). B2B-Unternehmen sind jedoch indirekt betroffen, denn ihre Kund:innen, also Handelsunternehmen und Markeninhaber:innen, benötigen geprüfte ESG-Daten aus ihrer Lieferkette, um ihre eigenen verbrauchergerichteten Aussagen zu belegen. Zulieferer von Komponenten, Materialien oder Dienstleistungen werden zunehmend strukturierte, auditierbare Nachhaltigkeitsnachweise bereitstellen müssen.
EmpCo verbietet CO₂-Kompensation nicht, aber es verbietet Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-kompensiert“, die ausschließlich auf Kompensation basieren. Jede Umweltaussage muss die Methodik transparent machen, klar zwischen tatsächlichen Emissionsreduktionen und Kompensationen unterscheiden und überprüfbare Daten liefern. Pauschale Neutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation ohne dieses Maß an Transparenz verstoßen gegen EmpCo.


